Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.mobileshessen2030.de veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht Barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.mobileshessen2030.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde teilweise nicht korrekt verwendet.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Alternative Ansicht über Schaltfläche “Kontrast”.

Barriere 3:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen in Einzelfällen über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4:

  • Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5:

  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 6:

  • Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 7:

  • Links im Fließtext sind größtenteils nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Alternative Ansicht über Schaltfläche “Kontrast”.

Barriere 8:

  • Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 9:

  • Bei Vergrößerung der Website auf 200 % ist das Suchfeld nicht mehr sichtbar und das Hauptmenü für Tastaturbenutzer nicht anwählbar.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 10:

  • Grafiken verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen,
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs auf allen Haupt- und Unterseiten. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2026.
  • Umsetzung aller Seiten in barrierefreier und barrierearmer Seiten. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2026.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Sandra Bardt
Projektmanagerin Mobiles Hessen 2030
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (0)151 65680117
E-Mail: sandra.bardt@htai.de

Formular: Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 (0) 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de