Freitag, 14. Oktober 2022

Tarifabschluss für Beschäftigte des Straßenbetriebsdienstes bei Hessen Mobil

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen haben sich auf Verbesserungen für die Beschäftigten des Straßenbetriebsdienstes bei Hessen Mobil geeinigt. 

 

„Ob Radwege, Straßensanierung oder barrierefreie Bushaltestellen: Für die vielen Infrastrukturprojekte in Hessen brauchen wir nicht nur heute, sondern auch morgen qualifiziertes und motiviertes Personal. Die tariflichen Verbesserungen für die Beschäftigten in den Straßenmeistereien machen Hessen Mobil als Arbeitgeber daher deutlich attraktiver und das ist wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. Das Land Hessen habe bereits in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Gewerkschaften den Hessentarif attraktiver für Fachkräfte gemacht und dabei – zumindest im öffentlichen Dienst – eine Vorreiterrolle übernommen: „Die Tarifeinigung für die Kolleginnen und Kollegen bei Hessen Mobil ist ein weiterer Baustein dieser Attraktivität.“ 

Von den fast 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst der hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung (Hessen Mobil) wird – abhängig von der Tätigkeit – ein Großteil ab August 2023 von den neuen Eingruppierungsregelungen profitieren. Dies betrifft im Wesentlichen die Tätigkeiten als Straßenwärterinnen und Straßenwärter, Kolonnenführerinnen und Kolonnenführer, Streckenwartinnen und Streckenwarte, Bauaufseherinnen und Bauaufseher sowie Verwalterinnen und Verwalter eines Gerätehofs. 

„Wir sind sehr erfreut, dass wir in diesen wichtigen Details in hervorragender Zusammenarbeit und Abstimmung mit Hessen Mobil sowie den Gewerkschaften für die Beschäftigten von Hessen Mobil weitere deutliche Verbesserungen – auch im Vergleich zu den übrigen Ländern – vereinbaren konnten. Die Tarifeinigung ist eine für Hessen Mobil passgenaue Lösung, mit der wir Hessen Mobil weiter zukunftsfest machen. Sie war möglich, weil wir die Arbeitsbedingungen unserer Tarifbeschäftigten gemeinsam mit den Gewerkschaften eigenständig regeln können. Mittlerweile wird auch gewerkschaftsseitig anerkannt, dass unser hessischer Weg erfolgreich und für die Beschäftigten vorteilhaft ist. Im Interesse des Landes Hessen wünsche ich uns, dass wir diesen Weg auch in Zukunft gemeinsam weiter so erfolgreich beschreiten werden. Tarifpolitik lebt vom Ergebnis und Ergebnisse haben wir geliefert“, so Innenminister Peter Beuth. 

Durch den Hessentarif ist sichergestellt, dass die Beschäftigten bei einer Höhergruppierung nicht eine Erfahrungsstufe zurückfallen, denn das Land Hessen ist das einzige Land, das bereits im Jahr 2017 die stufengleiche Höhergruppierung vereinbart hat. Dies führt zu Höhergruppierungsgewinnen von bis zu 400 Euro monatlich.

 

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen