Mittwoch, 17. November 2021

Mehr Geld für Digitalisierung der Verwaltungs-Dienstleistungen im Bereich Verkehr

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, alle wichtigen Behördengänge in Deutschland bis Ende 2022 zu digitalisieren.

 

Mit der jetzt geschlossenen Einzelvereinbarung stehen 38,7 Mio. Euro für die deutschlandweite Digitalisierung des Führerscheinantrags, der Personenbeförderungsgenehmigung, etwa für Taxifahrerinnen und -fahrer, sowie für den digitalen Fahrtenschreiber zur Verfügung. Die Einzelvereinbarung im Themenfeld Mobilität & Reisen trat rückwirkend zum Februar 2021 in Kraft und wurde für das Land Hessen von Verkehrsminister Tarek Al-Wazir sowie für den Bund durch Dr. Michael Güntner, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), unterzeichnet. 

„Anstatt zur Behörde gehen zu müssen, kann der Führerschein bequem und zeitlich flexibel von zu Hause beantragt werden. Das ist nicht nur in Zeiten von Corona ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Verwaltung“, sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Ziel ist und bleibt, dass die neu zu entwickelnden Anwendungen einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und die bearbeitende Behörde bringen, wie etwa bereits beim digitalen Führerscheinantrag“, so der Minister. 

„Diese Vereinbarung ist ein Meilenstein bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Verkehrsbereich. Sie schafft eine Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürgern öffentliche Leistungen komfortabel online beantragen können und zugleich die öffentliche Verwaltung entlastet wird“, so Herr Staatssekretär Dr. Michael Güntner.

„Bund, Länder und Kommunen arbeiten bei der Verwaltungsdigitalisierung Hand in Hand. Mit dieser Umsetzung haben wir einen weiteren wichtigen Grundstein zu einer bürgernahen Verwaltungsdigitalisierung gelegt, damit Dienstleistungen auch im Sinne unserer Digitalstrategie verlässlich und sicher von zuhause aus genutzt werden können“, sagte Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus.

 

Vereinbarung fördert Umsetzung des digitalen Führerscheinantrags

Ein erfolgreiches Beispiel aus der Zusammenarbeit zwischen Hessen und dem Bund im Themenfeld Mobilität & Reisen ist der Führerscheinantrag. Mehr als 55 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Führerschein. An den jährlichen Fallzahlen gemessen handelt es sich daher um eine der größten Leistungen, die im Rahmen des OZG digitalisiert werden. Zugleich sind insbesondere Personen, die einen Führerschein-Erstantrag oder einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 stellen, in der Regel jung und digitalaffin. Der mögliche Nutzen durch eine Digitalisierung des Antrags ist daher außergewöhnlich groß.

Die Leistungen „Führerschein“ und „Personenbeförderungsgenehmigung“ sind in Hessen bereits online verfügbar. Durch die hier geleistete Entwicklungsarbeit kann der Führerschein mittlerweile in weiteren Bundesländern digital beantragt werden. „Die Digitalisierung funktioniert am besten, wenn sie einheitlich erfolgt. Die Aufteilung der Themenfelder auf die Bundesländer hat sich bewährt und es zeigt sich, dass der damit eingeschlagene Weg nach dem "Einer für Alle"-Prinzip für Länder und Kommunen der richtige ist“, betonte der Chief Information Officer und Bevollmächtigte der Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

„Es freut uns sehr, dass wir mithilfe der Konjunkturpaketmittel zukünftig allen Bundesländern in Deutschland eine Perspektive zur Nachnutzung geben können“, so Tarek Al-Wazir. 

 

Hintergrund

Das Themenfeld Mobilität & Reisen zählt mit circa 60 OZG-Leistungen zu den besonders umfangreichen Themenfeldern. Das Themenfeld wird federführend von Baden-Württemberg, Hessen und dem Bundesverkehrsministerium bearbeitet. Zu den Nutzergruppen zählen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen. Der Vollzug der Leistungen erfolgt durch Landes- und Kommunalbehörden sowie durch die Regierungspräsidien. Die Entwicklung erster, nutzerzentrierter Klickprototypen im Themenfeld fand in den Digitalisierungslaboren "Führerschein-Erstantrag", „Führerschein-Umtausch“ und "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" statt. Mittlerweile sind die Leistungen „Führerschein“ und „Personenbeförderungsgenehmigung“ in Hessen bereits verfügbar. Die Digitalisierung erfolgt nach dem "Einer für Alle"-Prinzip (EfA), sodass interessierte Bundesländer die Online-Lösung aus Hessen nachnutzen können. Für die Leistung „Führerschein“ startet aktuell der bundesweite Rollout.

 

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen