Dienstag, 03. August 2021

BMVI startet Markttest für Förderung von Anlagen für strombasierte Kraftstoffe in Raffineriegröße

Mit einem Aufruf zur unverbindlichen Einreichung von Projektskizzen will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) strombasierten Flüssigkraftstoffen (Power-to-Liquid, PtL) – insbesondere PtL-Kerosin – zur Marktreife verhelfen.

 

 

Der heute gestartete Aufruf dient als Markttest zur Ausgestaltung einer derzeit in Entwicklung befindlichen Förderrichtlinie. Die Einreichung der unverbindlichen Projektskizzen ist ab sofort bis 15. Oktober 2021 möglich.

Bundesminister Andreas Scheuer:

Wir werden die Klimaziele im Verkehr nur erreichen, wenn wir auf alle alternativen Antriebstechnologien und alle erneuerbaren Kraftstoffe setzen. Dabei müssen wir für jede Option die besten Konzepte für Einsatz und Nutzung finden. Um klimaneutral Fliegen zu können, brauchen wir strombasiertes Kerosin in marktfähigen Mengen. Dafür müssen wir raus aus dem Labor und rein in die Massenproduktion. Mit diesem Aufruf zur Skizzeneinreichung bereiten wir die Förderung der Produktion von PtL-Kerosin im industriellen Maßstab vor. Insgesamt investieren wir in den kommenden Jahren über 1,5 Milliarden Euro in erneuerbare Kraftstoffe.

Das BMVI setzt damit die Publikation: PtL-Roadmap – Nachhaltige strombasierte Kraftstoffe für den Luftverkehr in Deutschland

Die nachhaltige Erzeugung von PtL-Kerosin in Deutschland soll einen spürbareren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor leisten. Dabei setzt sich die Förderkulisse mit einem Gesamtvolumen von über 1,5 Milliarden Euro aus vier Maßnahmen zusammen:

  1. Eine erste Förderrichtlinie wurde bereits Mitte Mai diesen Jahres veröffentlicht und widmet sich der Weiterentwicklung von erneuerbaren Kraftstofftechnologien. Hier zielen wir vor allem auf angewandte Forschungs-, Demonstrations- und Pilotvorhaben ab.
  2. Noch in dieser Legislaturperiode werden wir zudem einen wettbewerblichen Aufruf für die Errichtung und den Betrieb einer Entwicklungsplattform für strombasierte Kraftstoffe starten. Die Plattform soll genutzt werden, um im semi-industriellen Maßstab diese Technologien zu demonstrieren und damit den Markteintritt dieser Kraftstoffe zu unterstützen.
  3. Bei einer weiteren Förderrichtlinie geht es um das Erzeugen von erneuerbaren Kraftstoffen, damit diese auch in größerem Umfang am Markt verfügbar sind. Wir rechnen mit einer Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie im 2. Halbjahr 2021. Gefördert werden Investitionen in die Umrüstung oder den Neubau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe.
  4. Die vierte Fördermaßnahme soll zielgerichtet den Markthochlauf von strombasiertem Kerosin unterstützen. Eine Vorstudie zu Ausgestaltungsmöglichkeiten des Förderdesigns ist beauftragt und im Rahmen dessen wird ab heute per Skizzenaufruf das Feedback von Marktteilnehmern eingeholt. Das darauf aufbauende verbindliche wettbewerbliche Förderverfahren startet dann voraussichtlich Anfang 2022. Bei der Herstellung von strombasierten Kerosin fallen als Nebenprodukte auch andere strombasierter Kraftstoffe wie Diesel und Benzin an, die beispielsweise in der Binnenschifffahrt oder im Straßengüterverkehr genutzt werden können.

Detaillierte Informationen finden Sie im unverbindlichen Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen:

Die Skizzeneinreichung erfolgt hier auf der Website der NOW GmbH: www.now-gmbh.de/markttest-kerosin

Neben Fördermaßnahmen hat der Bund auch einen entsprechenden regulatorischen Rahmen geschaffen:

  • Im Klimaschutzprogramm 2030 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, im Rahmen der nationalen RED-II-Umsetzung eine Quote für strombasierte Kraftstoffe zu prüfen, um deren Nachfrage zu stimulieren. Das Bundeskabinett hat als Ergebnis dieser Prüfung eine Quote für strombasiertes Kerosin beschlossen (0,5 Prozent ab 2026, steigert sich auf 2 % in 2030).

Zudem wurde im Gesetzentwurf das Ambitionsniveau der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie signifikant gesteigert, so dass für deren Erfüllung E-Fuels notwendig werden und neben E10 einen Beitrag zur Erfüllung der EU Vorgaben an nachhaltigen Kraftstoffen im Jahr 2030 leisten werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur



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