Mittwoch, 09. Juni 2021

Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladehubs steht

Zehn Minuten zur nächsten Schnellladestation – in der Stadt und auf dem Land

 

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute dem von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Ausschreibungskonzept für 1.000 neue Schnellladestandorte zugestimmt. Damit kann die Ausschreibung im Sommer 2021 starten. Sobald das Schnellladegesetz, also die rechtliche Grundlage, in Kraft getreten ist, wird das BMVI die Ausschreibungsunterlagen im EU-Amtsblatt veröffentlichen.

Bundesminister Andreas Scheuer:

Der Ladeturbo kommt! Wir bauen bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Künftig soll es möglich sein, den nächsten Schnellladepunkt innerhalb von zehn Minuten zu erreichen – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn. Diesem Ziel kommen wir mit der Ausschreibung des Deutschlandnetzes einen entscheidenden Schritt näher. Unser Konzept dafür steht. Mit der Ausschreibung der Standorte setzen wir auf marktwirtschaftlichen Wettbewerb und das beste Angebot für die Bürgerinnen und Bürger. Unser Ziel ist klar: Einfach, immer und überall laden, schnell, komfortabel und klimaneutral.

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVI koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:

Mit dem Aufbau des Deutschlandnetzes beseitigen wir bestehende weiße Flecken auf der Landkarte der Ladeinfrastruktur. Dabei haben wir vor allem Ladeparks mit mehreren Ladepunkten mit hoher Leistung für längere Fahrten im Blick. Die Leitstelle verfügt mit dem StandortTOOL über das richtige Werkzeug, um mit verkehrsplanerischen Methoden die Standorte und Suchräume für die Schnellladeparks zu berechnen. Gleichzeitig haben wir mit unserem Thesenpapier ‚Einfach laden‘ die Blaupause für ein attraktives Ladeerlebnis der Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos vorgelegt. Das alles ist in das Konzept für das Deutschlandnetz eingeflossen. Wir freuen uns, wenn die Ausschreibung bald beginnen kann.

Informationen zum Ausschreibungskonzept:

  • Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, wird das BMVI die Errichtung und den Betrieb von ca. 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten, in Summe also mehreren Tausend neuen Schnellladepunkten ausschreiben – dem Deutschlandnetz. Jeder Ladepunkt muss jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen. Rund 2 Mrd. Euro stehen dafür bereit.
  • Die 1000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Bewertungskriterien sind Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.
  • Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:
  • (1.) Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
  • (2.) Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z.B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.
  • Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind.
  • Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher.
  • Bei der Ermittlung des Bedarfs über das StandortTOOL wird der bisherige Bestand an HPC-Ladeinfrastruktur berücksichtigt, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
  • Durch die Festlegung eines Preismodells soll sichergestellt werden, dass sich keine schädlichen Rückwirkungen auf den sich parallel entwickelnden Markt ergeben.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur



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