Donnerstag, 30. September 2021

Ausgleich für Lärmbelastung wird weitergezahlt

Städte und Gemeinden im Umfeld des Frankfurter Flughafens sollen auch künftig jährlich 4,5 Mio. Euro zum Ausgleich ihrer hohen Fluglärmbelastung erhalten.

 

Am Mittwochabend wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung des Regionallastenausgleichsgesetz um fünf Jahre in den Landtag eingebracht, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mitteilte: „Stark vom Fluglärm betroffene Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen und bedürfen besonderer Unterstützung für ihre nachhaltige Entwicklung“, sagte der Minister.  

Das 2017 in Kraft getretene und ursprünglich bis Ende 2021 befristete Regionallastenausgleichsgesetz stellt insgesamt 21 Kommunen feste jährliche Beträge für nachhaltige Entwicklung, Fluglärmschutz und zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden können das Geld abrufen, um damit beispielsweise Maßnahmen zur Kinder- und Jugendbetreuung, zur Belüftung oder Klimatisierung öffentlicher Gebäude und zur Aufwertung von Freizeiteinrichtungen zu finanzieren. Seit 2017 sind 22,65 Mio. Euro ausgezahlt worden. 

Die Mittel stammen normalerweise aus den Dividenden der Anteile, die das Land am Flughafenbetreiber Fraport hält. Da die Dividende derzeit ausgesetzt ist, finanziert das Land die Zahlungen im kommenden Jahr aus dem Landeshaushalt. Verteilt werden sie nach einem festen Schlüssel, der sich an der jeweiligen Fluglärmbelastung und der Zahl der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner orientiert. 

„Es hat sich bewährt, dass wir den Kommunen größte Freiheit bei der Verwendung der Mittel gewähren. Denn sie wissen selbst am besten, wo das Geld den meisten Nutzen stiftet“, sagte Minister Al-Wazir. „Kitas, Schulen und Gemeindeeinrichtungen wurden saniert, Schallschutz wurde finanziert, gemeinnützige Projekte wurden ermöglicht. Mit der Verlängerung geben wir den beteiligten Städten und Gemeinden die Planungssicherheit, die sie brauchen.“   

Eine Liste der antragsberechtigten Kommunen sowie nähere Informationen finden Sie hier.

 

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen



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