Freitag, 02. Dezember 2022

A 49 - Teilweise Neuberechnung zur Entwässerung angeordnet

Vorsorge zur Vermeidung der Beeinträchtigung von Oberflächengewässern

 

Aufgrund neuer fachlicher Vorgaben lässt das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium einen Teil der wasserrechtlichen Genehmigungen zum Bau der A49 in Mittelhessen überprüfen. Dies stellt sicher, dass der spätere Betrieb der Autobahn zu keinen schädlichen Auswirkungen für die Gewässer Klein und Ohm führt, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag mitteilte. Die laufenden Bauarbeiten bleiben davon unberührt. 

Die Ohm und die in sie mündende Klein werden nach Fertigstellung der Autobahn Regenwasser von der Fahrbahn der A49 aufnehmen. Solche Straßenabwässer weisen regelmäßig auch Substanzen aus Autoabgasen sowie Reifen- und Bremsabrieb, wie etwa den Kohlenwasserstoff Benzo(a)pyren, auf.  

Die nach dem Planfeststellungsverfahren im Jahr 2020 angestellten Untersuchungen hatten ergeben, dass die zu erwartenden Mengen die Qualität der beiden Oberflächengewässer nicht wesentlich beeinträchtigen würden. Inzwischen hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen jedoch auf Grundlage eines langjährigen Forschungsprozesses neue Standards für solche Berechnungen festgelegt. 

„Daher haben wir die mit für den Bau zuständige Projektgesellschaft DEGES vorsorglich zu einer Neuberechnung aufgefordert“, erläuterte Minister Al-Wazir. „Es ist nachzuweisen, dass die Gewässergüte der Klein und Ohm nicht beeinträchtigt wird. Je nach Ergebnis können auch technische Anpassungen an den Entwässerungseinrichtungen notwendig sein.“  

 

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen