Corona-Impfstofftransporte an allen Tagen
Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat dafür eine pauschale Ausnahmegenehmigung erteilt, wie Minister Al-Wazir am Sonntag mitteilte. Sie gilt auch für den Transport von Kühlsystemen, Impfbestecken und sonstigem Bedarf der Impfzentren und ist vorerst bis zum 30. Juni 2021 befristet.
„Wir treffen alle Vorkehrungen, dass die Impfzentren unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen können, sobald die Impfstoffe zur Verfügung stehen“, sagte der Minister. „Voraussichtlich werden sie auch an Sonn- und Feiertagen beliefert werden müssen. Das Interesse der Allgemeinheit an einem unterbrechungsfreien Betrieb wiegt in diesem Fall schwerer als der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe.“
Lkw über 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr nicht gewerblich verkehren. Dabei gelten jedoch eine Reihe von Ausnahmen, etwa für den Transport leichtverderblicher Güter.
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen