Donnerstag, 08. Oktober 2020

Förderprogramm: Klimaschutz durch Radverkehr

Mehr Radwege für sicheres und klimafreundliches Vorankommen. Stellplätze mit Ladestationen für Pedelecs und Lastenräder. Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen. Mehr Raum für klimafreundliche Zweirad-Mobilität.

Programmlaufzeit: 01. März 2020 bis 31. Oktober 2023

Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1.         Projektskizze einreichen

Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2.         Förderantrag stellen

Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

 

Änderungen des Förderaufrufs ab 1. August 2020

Der Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr wurde zum 1. August 2020 geändert. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen sind:

  • Der Eigenanteil für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wird um 5 beziehungsweise 10 Prozent abgesenkt. Der Eigenteil für reguläre Antragstellende reduziert sich demnach von 25 Prozent auf 20 Prozent. Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln wird der Eigenanteil von regulär 15 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
  • Die Förderquoten für den Zeitraum 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden erhöht. Für Vorhaben gemäß des Förderaufrufs für Klimaschutz durch Radverkehr gilt dann eine Förderquote von bis zu 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen sind in dem Zeitraum von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit. Für das Vorliegen der Voraussetzungen von Finanzschwäche ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Quelle: Webseite der Nationalen Klimaschutzinitiative



Das Wichtigste zur Veranstaltung:

Start-Datum:Donnerstag, 08. Oktober 2020
End-Datum: Dienstag, 31. Oktober 2023
Ansprechpartner: Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung Forschungszentrum Jülich GmbH
Telefon: +49 30 20199 – 34 22
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Veranstalter :Projektträger Jülich (PtJ)