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Mittwoch, 15. Januar 2020

Bundesmittel für die Schiene

Der Bahn kommt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz und die Verkehrswende zu. Mit der gestern zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG unterzeichneten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) will der Bund seinem Gewährleistungsauftrag für das Bestandsnetz Rechnung tragen. Gleichzeitig soll mit der im Bundeshaushalt veranschlagten Rekordsumme für einen Zeitraum von zehn Jahren ein hohes Maß an Finanzierungssicherheit geschaffen werden.

Finanzielle Grundlage für Schieneninfrastruktur

„Zusammen mit den Verkehrsverbünden sind wir für den reibungslosen Nahverkehr auf eine funktionierende und intakte Schieneninfrastruktur angewiesen. Ich begrüße es, dass der Bund nun die finanzielle Grundlage dafür legt, den Sanierungsstau aufzulösen. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die steigenden Baukosten dieses Ziel nicht zunichtemachen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir. Er wies zudem darauf hin, dass das Land Hessen bisher viele Projekte mitfinanziert und damit die fehlenden Mittel des Bundes ausgeglichen habe: „Allein beim barrierefreien Umbau von Bahnhöfen haben wir genau so viel investiert wie der Bund mit der bisherigen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Das war in der Vergangenheit der einzige Weg, Bahnhöfe zu modernisieren. Die Bundesmittel sind längst überfällig“, sagte Al-Wazir.

Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr

Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) werden insgesamt 2,8 Milliarden Euro für Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr verwendet. Für Hessen sind das Mittel in Höhe von 203 Millionen Euro für zehn Jahre. Für den Zeitraum der LuFV II standen Hessen für fünf Jahre – 2015 bis Ende 2019 – insgesamt 84,41 Millionen Euro zur Verfügung. „Im Ergebnis bekommen wir, gerade unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, nicht mehr Geld als vorher. Doch auch im Nahverkehr müssen Strecken auf den technisch neuesten Stand gebracht werden. Darum muss aus meiner Sicht nach der Halbzeit, also fünf Jahren, nachgebessert werden. Nur so kann die Verkehrswende gelingen.“

Mit den in der LuFV III zugesagten Mitteln sollen in Hessen unter anderem Nahverkehrsstrecken mit Digitalfunk ausgerüstet oder Stationen zu Kreuzungsbahnhöfen ausgebaut werden. Beides ermöglicht, die Kapazitäten zu erhöhen und damit das Verkehrsangebot auf den betroffenen Strecken auszuweiten. Auf der Grundlage der gestern unterzeichneten LuFV III können nun die Maßnahmen, die mit Nahverkehrsmitteln finanziert werden, abschließend festgelegt, geplant und umgesetzt werden.




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